Silvesterfeuerwerk

 


Als Silvesterfeuerwerk werden Effekte

bezeichnet, die zur Silvesterzeit

frei verkäuflich ist.

 

Es handelt sich um die Einstufung

der pyrotechnischen Gegenstände

in die Kategorie F2.

 

Diese Effekte dürfen in der Nacht

vom 31.12. ab 18.00 Uhr bis 

zum 01.01. um 04.00 Uhr

abgebrannt werden.